29.08. Dotcoms Endloskampf

Der juristische Dauerlauf des dicken Deutschen

Im Dezember 2015 hatte Richter Nevin Dawson entschieden, dass der Auslieferung des deutschen Exzentrikers und seiner drei Kollegen an die USA nichts im Wege stehe. Er hatte allerdings nicht über die Schuld des Quartetts zu befinden, sondern lediglich darüber, ob genügend Beweise vorlagen, um eine Verhandlung in den USA zu rechtfertigen. Laut Professor Hodge geht es also auch darum, dem damaligen Richter Fehler nachzuweisen.

Die US-Behörden werfen Dotcom vor, er habe mit seinem Internet-Dienst Megaupload, der zu Hochzeiten von 50 Millionen Menschen zum Speichern und Tauschen von Daten genutzt wurde, die Piraterie von Filmen, Musik und Software ermöglicht. Megaupload, als gigantische Betrugsmaschine beschrieben, habe Nutzer sogar finanziell dafür belohnt, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material wie Spielfilme und Videos auf die Plattform hochluden.

Die Verantwortung dafür bestreitet Dotcom, da er auf Antrag der Urheberrechtsbesitzer beanstandete Inhalte umgehend gelöscht habe. Da diese Spitzfindigkeiten Richter Dawson nicht interessierten, bezeichnete Professor Hodge seinen Spruch vom Dezember als „wunderbare Entscheidung“ und den neuerlichen Showdown vor Gericht als „Belastungstest für unsere Gesetze“. Letztlich gehe es auch darum, den regelmäßig geäußerten Vorwurf zu entkräften, „dass Neuseeland ein Schoßhund der USA ist“. Mit dieser Kritik könnte Regierungschef John Key vermutlich gut leben, wenn er bloß endlich seinen Intimfeind Kim Dotcom loswerden könnte. Egal, wohin.

(Copyright: Sissi Stein-Abel)

Erst seit dem 19. Januar 2012, seit der filmreifen Razzia seines Anwesens in Coatesville, nördlich der Millionenstadt Auckland, und seiner von den USA betriebenen Verhaftung wegen Geldwäsche und massenhaften Verstoßes gegen das Urheberrecht, kennt jedes Kind in Neuseeland den dicken Deutschen.

Er hat Musik gemacht, erfolglos versucht, die von ihm gegründete Internet-Partei ins Parlament zu hieven; seine junge philippinische Ehefrau Mona ist ihm davongelaufen und wurde durch eine Studentin ersetzt, die halb so alt ist wie er und vielleicht ein Drittel von ihm wiegt; er zog von dem monströsen Herrenhaus im Grünen in ein Luxusappartement am Yachthafen von Auckland, in dem außer der neuen Frau auch seine fünf Kinder aus der Ehe mit Mona leben.

Kampf gegen die Auslieferung an die USA

Vor allem aber hat der mittlerweile 42 Jahre alte Multimillionär unzählige Male prozessiert: für seine Freilassung gegen Kaution einen Monat nach der Razzia, gegen die Beschlagnahmung seines gesamten Vermögens und seiner Besitztümer, zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung, der illegalen Abhörung durch den nationalen Geheimdienst und der Weitergabe von Festplatten-Kopien an das FBI. Und seit gestern kämpft er vor dem Hohen Gerichtshof in Auckland gegen die im vergangenen Dezember vom Bezirksgericht in Auckland abgesegnete Auslieferung an die USA.

Der juristische Dauerlauf gehe erst vier Jahre, sagte der seit 1972 an der Universität von Auckland lehrende Rechtswissenschaftler Bill Hodge, der in seiner Freizeit sinnigerweise Marathon läuft, am Morgen der auf sechs Wochen angesetzten Verhandlung in einem Fernsehinterview, „aber es fühlt sich an, als ginge es schon immer und ewig“.

Es bedarf weder hellseherischer Fähigkeiten noch eines Jurastudiums, um vorherzusagen, dass Neuseeland noch viele Jahre ein widerwilliger Gastgeber für den Deutschen spielen muss, denn der in Deutschland vorbestrafte Internet-Tycoon hat längst angekündigt, dass er durch sämtliche Instanzen gehen wird: Sollte er jetzt scheitern, zöge er vor das Berufungsgericht und bei einer neuerlichen Niederlage vor Neuseelands Höchstes Gericht, den Supreme Court, in Wellington.

"Es ist sein gutes Recht, alle Mittel auszuschöpfen"

„Das kostet den Steuerzahler zwar Millionen und Abermillionen, die man vielleicht lieber in den sozialen Sektor investieren würde, aber es ist sein gutes Recht, alle Mittel auszuschöpfen“, sagt Hodge, ein gebürtiger Amerikaner, der Abschlüsse der Prestige-Universitäten Harvard und Stanford vorzuweisen hat. „Er hat das Geld, um teure Anwälte zu bezahlen, die unsere Rechtsprechung und Gesetze herausfordern.“

Das habe noch niemand mit solcher Vehemenz durchgezogen wie Dotcom, dem in den USA bis zu 88 Jahre Gefängnis drohen, „ansonsten wäre es unvorstellbar, warum sich die jetzige Verhandlung über so viele Wochen hinziehen soll“.

Der Auftakttag war geprägt vom Antrag von Dotcoms Anwalt Ron Mansfield, die Verhandlung live im Internet (Live-Stream) zu übertragen. „Da der Fall präzedenzlose Sachverhalte von öffentlichem und internationalem Interesse aufwirft, wäre ohne Live-Stream eine faire Anhörung nicht gewährleistet“, sagte der Jurist. Als weitere Gründe nannte er „die Komplexität der Streitpunkte und die Zeitnot der traditionellen Medien“. Die USA reichten ein Memorandum gegen das Live-Streaming ein.

"Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten eines Richters"

Grant Illingworth, Anwalt der ehemaligen Megaupload-Angestellten Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, die wie Dotcom gegen ihre Auslieferung kämpfen, versucht indessen, das Gericht zu überzeugen, dass seine Klienten bei der zehnwöchigen Anhörung Ende vergangenen Jahres keinen fairen Prozess hatten. Das Bezirksgericht habe ihre Zeugen ohne Angaben von Gründen abgelehnt. „Das ist ein ganz, ganz schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten eines Richters“, sagte Illingworth. Der vierte Angeklagte, Finn Batato, verteidigte sich selbst.

Als die neuseeländische Einwanderungsbehörde Immigration NZ dem als Kim Schmitz im Kiel geborenen Kim Dotcom im November 2010 die Erlaubnis zum Daueraufenthalt erteilte, war der deutsche Unternehmer am anderen Ende der Welt noch keine große Nummer. Zwar residierte der stets schwarz gekleidete Gründer der Internet-Plattform Megaupload in einer der teuersten Villen der Nation, kaufte dutzendweise Luxuskarossen und jettete per Helikopter zu Terminen, doch er war allenfalls Internet-Freaks, Computerspielern und den Prominenten, für die er exklusive Partys schmiss, ein Begriff.

Update 30.08.2016

Richter erlaubt Live-Stream auf YouTube

Die Berufungsverhandlung, in der Kim Dotcom und drei weitere Anklagte gegen ihre von einem neuseeländischen Bezirksgericht genehmigte Auslieferung an die USA ankämpfen, wird im Internet ab heute – fast – live übertragen.

Richter Murray Gilbert gab dem Antrag des deutschen Internet-Unternehmers statt, die Anhörung vor dem Hohen Gericht in Auckland im Live-Stream auf YouTube zu zeigen – allerdings zeitversetzt um 20 Minuten, um die Ausstrahlung von Material zu verhindern, das für die Öffentlichkeit gesperrt wird.

Weitere Auflagen sind, die Kommentar- und Live-Chat-Funktionen abzuschalten und das Video nach Abschluss der auf sechs Wochen angesetzten Verhandlung vom Netz zu nehmen.

Der 42 Jahre alte Gründer der nach einer Razzia im Januar 2012 abgeschalteten Internet-Plattform Megaupload, dessen Auslieferung die USA wegen Geldwäsche und massenhaften Verstoßes gegen das Urheberrecht verlangen, jubelte auf Twitter über diesen Erfolg am zweiten Tag der Anhörung: „Hier werden neue Wege eingeschlagen. Neuseeland an vorderster Front transparenter Rechtsprechung! Richtungsweisend!“

Dotcoms Anwalt Ron Mansfield hatte argumentiert, der Fall werfe „präzedenzlose Sachverhalte von öffentlichem und internationalem Interesse auf“. Außerdem nannte er „die Komplexität der Streitpunkte und die Zeitnot der traditionellen Medien“. Ohne Live-Stream sei eine faire Anhörung nicht gewährleistet.

Die USA sprachen sich gegen das Live-Streaming aus, da im Falle der Auslieferung und Verhandlung in den USA potenzielle Geschworene dadurch beeinflusst werden könnten. Zudem sahen die Anwälte der USA eine objektive Video-Berichterstattung nicht gewährleistet, da Dotcom den Kameramann bezahlt und für die Übertragung nicht dieselbe Verantwortung trage wie traditionelle Medien.