25.04. Rentenskandal

"Regierung missbraucht ausländische Rentensysteme"

CHRISTCHURCH. Als Jan und Marcus McKeogh – sie Neuseeländerin, er Ire – im vergangenen Jahr siebzig wurden, schmissen sie eine große Party zum gemeinsamen 140. Geburtstag. Verkleidung erwünscht. Das Thema: Internationalität. Amerikanische Cowboy-Hüte, afrikanische Tuchkleider, chinesische Seidenroben, bayerische Lederhosen und Dirndl, polynesische Lavalavas.

Informationen zum Thema hier:

http://www.nzpensionprotest.com/

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Foto links: Jan und Marcus McKeogh

(Copyright: Sissi Stein-Abel)

Dieses multikulturelle Fest des Ehepaars beschreibt ihre Lebensart und ihren Lebenslauf perfekt. Sie waren jahrzehntelang Wanderer zwischen den Welten. 23 Jahre Deutschland, in Heidelberg, wo sie sich kennenlernten, heirateten und zwei Kinder großzogen. 13 Jahre Neuseeland, als beide 47 waren, um sich um Jans kranke Mutter und den behinderten Bruder zu kümmern. Vier Jahre Libyen, bis es im Bürgerkrieg zu gefährlich wurde. Kürzere Aufenthalte in Malta, Deutschland und Irland. Zwei Jahre in Schanghai. Seit 2013 sind sie zurück in Jans Heimat, in Christchurch, der größten Stadt der Südinsel Neuseelands. Jan und Marcus McKeogh waren keine Aussteiger, sondern neugierige Eintaucher in fremde Kulturen. Wo immer sie auch waren, haben sie gearbeitet und Steuern gezahlt, Pflichtbeiträge in die jeweiligen Rentensysteme geleistet, um fürs Alter vorzusorgen, in Deutschland in die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Die universelle Rente ist doch nicht für jeden

Sie hatten nach dem 20. Lebensjahr das Minimum von zehn Jahren in Neuseeland gelebt, davon fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag, um mit 65 die steuerfinanzierte neuseeländische Staatsrente, NZ Super genannt, zu bekommen. Laut Gesetz ist NZ Super universell, das heißt: jeder, der das Aufenthaltskriterium erfüllt, hat Anrecht darauf, unabhängig von Nationalität, Familienstand, Arbeitsjahren oder Vermögen.

Umso größer war die Überraschung, als sie bei Work and Income (WINZ), dem Arbeits- und Sozialamt, ihre Rentenanträge stellten und gesagt bekamen, sie würden keine oder nur einen Bruchteil der Einheitsrente, einer Art Grundsicherung, erhalten, weil sie Auslandsrenten bezögen.

„Verbrecher bekommen sie, Millionäre, die sie nicht brauchen, bekommen sie, Leute, die niemals gearbeitet haben, bekommen sie, bloß wir bekommen sie nicht, “, klagt Jan McKeogh, „dabei bin ich Neuseeländerin und habe mehr als 40 Jahre hier gelebt. Unsere Regierung missbraucht mit ihrer Selbstbedienungspolitik ausländische Rentensysteme, um NZ Super zu finanzieren.“

Neuseeland zieht ausländische Renten von NZ Super ab

Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Rentenansprüche aus jedem Land addiert werden, zieht Neuseeland nämlich mit Hilfe von Artikel 70 (Direct Deduction Policy; Direktabzug) des achtzig Jahre alten Gesetzes zur Sozialen Sicherung (Social Security Act) fast alle ausländischen Beitragsrenten, inklusive Zahlungen der DRV, von seiner Staatsrente ab und stürzt damit viele Betroffene in Altersarmut und Verzweiflung.

Da das viele Jahrzehnte wie ein Staatsgeheimnis gehütete Gesetz in keiner Einwandererbroschüre erwähnt wird und auch im Internet bis vor wenigen Jahren kaum zu finden war, erfahren die meisten Opfer des Rentenabzugs erst davon, wenn es zu spät ist.

Im Oktober 2017 waren offiziell 89.336 Einwanderer und Heimatrückkehrer davon betroffen, aber in Wahrheit sind es weitaus mehr, weil in der Statistik des Sozialministeriums (MSD) nur jene gezählt werden, die wenigstens ein paar Dollar NZ Super erhalten.

Viele Leute gehen leer aus, wie auch der Quervergleich mit den Zahlen der DRV belegt: 2015 zahlte die DRV 961 Renten an Personen mit Wohnsitz in Neuseeland, aber nur 381 tauchen in der MSD-Statistik auf. Insgesamt spart der Direktabzug Neuseeland jährlich mindestens 200 Millionen Euro, vermutlich aber mehr als 260 Millionen.

Ehegattenabzug: Wer den falschen Partner hat, wird bestraft

Die McKeoghs trifft es besonders hart: Bei ihnen zieht auch noch der 1955 eingeführte Ehegattenabzug (Spousal Provision). Während NZ Super individuell, also an jeden Einzelnen, gezahlt wird, verschmilzt das Ministerium Paare mit Auslandsrente zu einer „ökonomischen Einheit“ (Economic unit).

Ist die Auslandsrente des einen Partners höher als NZ Super, wird der sogenannte „Überschuss“ (excess) von der NZ Super des anderen Partners abgezogen. Das kann dazu führen, dass ein Neuseeländer, der sein ganzes Leben in seiner Heimat verbracht hat, leer ausgeht, denn Beitragsrenten können bei Gutverdienern nach 15 oder 20 Jahren die NZ Super (730 Euro im Monat) bei weitem übersteigen.

Genau so ist es bei den McKeoghs, die dieses Schicksal mit rund 600 anderen Paaren (588 im Oktober 2017) teilen. Die Summe ihrer Renten aus Deutschland, Irland und Großbritannien frisst ihre beiden NZ Supers auf. „Wir müssen von dem leben, was wir uns im Ausland erarbeitet haben, und die Faulenzer und Schmarotzer kassieren voll ab“, kritisiert Jan McKeogh und stimmt dem Schweizer Rentner Erich Widmer zu, der sagt: „Was der Staat hier macht, ist Unterschlagung, Betrug, Diebstahl. Wenn einer von uns so etwas macht, landet er hinter Gittern.“

Anhörung vor dem Menschenrechtstribunal

Angesichts dieser Ungleichbehandlung ließ das Büro für Menschenrechtsverfahren (OHRP) die Klage gegen den obersten Rechtsberater der Regierung (Attorney General) und das Sozialministerium vor dem Menschenrechtstribunal (HRRT) in Wellington zu, stellte den Rechtsbeistand und trug die Kosten.

Der Verstoß gegen die Menschenrechte wurde mit Diskriminierung aufgrund des Familienstandes begründet. Jan McKeogh war eine von drei Klägern. Doch so nachdrücklich das Trio seine Fälle im vergangenen März auch schilderte, bis zu einer Entscheidung kann es zwei Jahre dauern. Lediglich 1,2 bis 1,6 Millionen Euro würde die Abschaffung des Ehegattenabzugs jährlich kosten.

In der Zwischenzeit bleibt nur die Hoffnung, dass die Lobbyarbeit diplomatischer Vertretungen in Wellington und Proteste ausländischer Regierungen fruchten und dass die neue Premierministerin Jacinda Ardern ihren Worten Taten folgen lässt.

In einer Parlamentsdebatte im März 2015 hatte sie das Gesetz insgesamt als „total unfair“ und „ungerecht“ bezeichnet und den Ehegattenabzug als „Verstoß gegen die Menschenrechte“. Sie erkannte auch, dass viele Rentensysteme „keine Ähnlichkeit mit dem neuseeländischen System haben, aber als solche behandelt werden“.

Eine trickreiche Wortwahl im Gesetz umgeht nämlich diese Hürde: Jede Rente ist demnach abzugsfähig, die von oder im Auftrag einer Regierung verwaltet wird. Also fast jede Rente der Welt.

Weiterarbeiten und nicht krank werden

Bis zu einer Gesetzesänderung bleibt Jan und Marcus McKeogh nichts anderes übrig, als weiterzuarbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, denn mit einem Familieneinkommen von 1460 Euro kommt man auch in Neuseeland nicht weit. An größere Reisen oder Anschaffungen ist nicht zu denken.

Marcus kümmert sich um die Bed-and-Breakfast-Gäste, Jan arbeitet fünf Tage in der Woche als Aushilfslehrerin und Verwaltungskraft an einer Schule. „Um durchzukommen, dürfen wir nicht krank werden“, sagt sie, „aber irgendwann sind wir zu alt zum Arbeiten. Was dann?“

Dieses Schicksal schilderten Malcolm Larsen und Sigrid Strensrud (Foto links; Copyright: Sissi Stein-Abel) bei der Anhörung in Wellington. Er ist 82, seine norwegische Ehefrau 80. Sie wohnen nur noch zur Miete, weil das billiger ist, als ein Haus zu unterhalten, mussten beim Sozialamt Wohngeld beantragen, können Sigrids Kinder und Enkelkinder in Norwegen nicht mehr besuchen und nicht mit Freunden ausgehen, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht.

„Ich habe meine Würde verloren“, sagt der Neuseeländer, „ich fühle mich nur noch wie ein halber Mann, weil ich auf Sigrids Kosten leben muss – von einer Rente, die sie in einem anderen Leben in einem anderen Land zu einer anderen Zeit erarbeitet hat.“

"Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich nicht nach Neuseeland gekommen"

Sigrid Stensrud erzählte unter Tränen von den Schuldgefühlen, die sie quälen. „Ich habe Malcolm in diese Situation gebracht“, sagt sie, „wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich nicht nach Neuseeland gekommen und hätte Malcolm nicht geheiratet.“ Er schluckt und sagt: „Es ist schwer zu ertragen, wenn einem die eigene Frau so etwas sagt, denn es hat ja nichts mit Liebe zu tun.“

Manchmal, wenn Rentner sich beim Amt oder Ministerium beschweren, bekommen sie, wie einst die mit einem Amerikaner verheiratete Ruth Humphrey, zu hören, sie hätte „den falschen Mann“ geheiratet. Oder, wie Malcolm Larsen erzählt, „dass das Problem sich ja auf natürliche Weise bald von alleine löst, weil ich schon 82 bin“.

Das Ehepaar denkt jetzt trotz seines fortgeschrittenen Alters ernsthaft über einen Umzug nach Norwegen nach, denn wenn sie Neuseeland verlassen, wird die ausländische Rente nicht abgezogen und obendrauf bekäme er steuerfrei eine volle NZ Super und seine Frau eine proportionale NZ Super überwiesen, ein Fünfhundertvierzigstel für jeden Monat, den sie zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr (= 540 Monate) in Neuseeland verbracht hat. „Und“, fügt Malcolm Larsen an, „ich kann auch das Leben hier nicht mehr ertragen.“

INFO

Wer nach zehn oder zwanzig Jahren in Neuseeland nach Deutschland zurückkehrt, bevor er 65 ist, hat nicht nur eine Rentenlücke in Deutschland, sondern bekommt auch keine Rente (NZ Super) aus Neuseeland.

Um eine auf die in Neuseeland verbrachten Jahre hochgerechnete proportionale NZ Super (ohne Abzug der Auslandsrente!) zu bekommen, muss man bei Antragstellung mit 65 Jahren in Neuseeland leben und zumindest vorgeben, dass man nicht die Absicht hat, in absehbarer Zeit seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.

Man muss „ordinarily resident“ sein, das heißt, man muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Neuseeland haben, nachzuweisen mit Immobilienbesitz, Steuerpflicht, Konten, Rechnungen, Klubmitgliedschaften etc.

(Copyright: Sissi Stein-Abel)